Aufruf zur Auftakt-Demonstration (16.03.2019 | Nürnberg | Straße der Menschenrechte | Kornmarkt 5) zu den europaweiten Protesten gegen Artikel 11, 12 und 13 der EU-Urheberrechtsreform.
Am 16.03. um 13:30 Uhr an der Straße der Menschenrechte in Nürnberg wird demonstriert! Diese Demonstration ist die Auftakt-Veranstaltung für europaweite Proteste am 23.03., demonstriert wird gegen die Artikel 11, 12 und 13 der aktuell anstehenden Urheberrechtsreform der EU. Gefordert wird, die Reform aufgrund dieser drei Artikel abzulehnen.
Der UN-Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit, David Kaye, erklärte bereits im Juni 2018, dass er mit der EU-Urheberrechtsreform möglicherweise elementare Grund- und Menschenrechte beschnitten sieht und auch der Berichterstatter und größter Befürworter der Reform, Axel Voss (MdEP/CDU) räumte jüngst ein: „Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen, um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird.“
Mit der Reform werden wichtige Grundsätze der europäischen Rechtsprechung abgeändert.
Unter anderem ist das Provider-Privileg für Internet-Plattformen betroffen. So sollen nach Artikel 13, Plattformen nun ab der ersten Sekunde nach Veröffentlichung haftbar für die Inhalte ihrer Nutzer gemacht werden. Nicht nur steht diese Änderung konträr zu der Unschuldsvermutung unddem Verursacher-Prinzip, auch bringt sie etliche Risiken mit sich und wird die Vielfalt im Internet in enormen Maß einschränken.
Viele Unternehmen und Webseiten-Betreiber werden ihre Angebote schließen müssen, oder können sie lediglich einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen. Weiterhin wird der finanzielle Aufwand für kleine und mittelständische Unternehmen deutlich ansteigen, es entstehen massive Schäden für den Wirtschaftsraum Europa. Auch führt Artikel 13, neben schließenden Webseiten, bei weiteren Webseiten unweigerlich zum Einsatz von fehleranfälligen und kostspieligen Uploadfiltern:
denn die in Artikel 13 geforderte präventive Erkennung und Sperrung von möglichen Urheberrechtsverstößen, ist bei einer größeren Menge an Daten nur über eine technische Lösung realisierbar.
Uploadfilter werden legale Meinungsäußerungen und kreative Werke blockieren, da automatische Systeme legitime Werke nicht treffsicher von Urheberrechtsverletzungen unterscheiden können. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, um das zu verhindern. Auch bieten Uploadfilter ein hohes Missbrauchspotential: Die Datenbanken, aus welchen diese automatisierten Filter- und Lösch-Algorithmen ihre Informationen beziehen, können mit unerwünschtem Text, Bild oder Tonmaterial gefüttert werden, welches dann zuverlässig auf allen Webseiten entfernt wird, deren installierte Filter auf jene Datenbank zugreifen.
Weiterhin führt die Reform zur Zementierung von Knebelverträgen und unfairen Praktiken großer Medienkonzerne und der Musikindustrie. So wird nach Artikel 12 nun bereits in der Lizenzierung von Werken eine hinreichende Rechtsgrundlage für Verleger gesehen, Ausgleichszahlungen von Künstlern zu verlangen, für jegliche Einnahmen, welche sie mit ihren eigenen Werken einspielen.
Großkonzerne und Verwertungsgesellschaften verdienen nun noch mehr an den Werken von Musikern, Autoren und anderen Kreativen. Für die Kunstschaffenden selbst, bleibt nach der Reform lediglich ein Obolus. Auch die Tatsache, dass nach der neuen Rechtslage nun die Inhalte der Künstler von den einzelnen Verwertern präsentiert werden und nicht mehr von den Kreativen selbst, verschlimmert deren Situation, indem sie u.a. ihre Verhandlungsposition schwächt.
Es lädt ein:
Der Landesvorstand Bayern der Piratenpartei Deutschland
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