Die Piratenpartei Nürnberg ruft dazu auf, sich der bald endenden Petition gegen die GEMA Vermutung beim Petitionssystem des Deutschen Bundestages anzuschließen.
Hintergrund: Die GEMA-Vermutung:
“Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlages, die an dem Werk beteiligt waren, auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt. Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.” (Quelle: Wikipedia)
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.
Begründung
Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen.
Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden.Die GEMA-Vermutung ist ein veraltetes Gesetz, das in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat.
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