Uber ist weder Teil der „Share Economy“ noch ist das Geschäftsmodell nachhaltig. So manchem anderen neuen Mobilitätsdienstleister sollte die Politik aber einen Platz einräumen.
Noch ist die Welt der Nürnberger Taxifahrer in Ordnung – das US-Unternehmen Uber hat bis jetzt nicht angekündigt, hierher zu expandieren. Das hindert gewisse Fraktionen im Stadtrat aber nicht daran, gleich nach Verboten zu rufen. Aber wie sollen wir als Piraten mit diesem Unternehmen umgehen?
Auf den ersten Blick vermittelt Uber das Bild des kleinen Startups, das mit Hilfe des Internets die mittelalterlich zunftartig anmutende Taxibranche aufmischt. Das bringt erst einmal Symphatie, entspricht aber nicht der Wahrheit. Abgesehen vom üppigen Risikokapital von Google und Goldman Sachs ist es eine bemerkenswerte Marketingleistung von Uber, sich als Teil der sogenannten „Share Economy“ zu inszenieren.
Hierzu eine kurze Erläuterung: Das Internet macht es leichter, bestimmte Dinge nicht mehr zu besitzen, weil es unkomplizierter geworden ist, ihre gemeinsame Nutzung zu koordinieren. Der Verfasser dieser Artikels war schon vor vielen Jahren mit dem Hospitality Club in Irland und in der Türkei unterwegs. Das ist ein Internetportal, bei dem Privatpersonen Schlafplätze in ihren Wohnungen zur Verfügung stellen. Das wesentliche Merkmal dieses Portals ist aber, dass ein Gastgeber von seinem Gast höchstens eine Aufwandsentschädigung verlangen soll. Gewinn zu machen, ist verpönt, ähnlich auch bei CouchSurfing. Dem gegenüber steht AirBnb, das eigentlich ein Portal zum Betrieb inoffizieller „Hotels“ und „Ferienwohnungen“ ist.
Ganz ähnlich verhält es sich im Bereich der Fahrdienste. Es besteht ein Unterschied zwischen „Ridesharing“ (Mitfahrgelegenheiten) und „Rideselling“ (taxiähnliche Dienste):
- Bei Mitfahrgelegenheiten nimmt der Fahrer einen Fahrgast auf einer Strecke mit, die er ohnehin fährt. Der Fahrpreis orientiert sich an den tatsächlichen Betriebskosten (vor allem Kraftstoff), die dem Fahrer für diese Strecke entstehen.
- Taxiähnliche Dienste sind daraufhin ausgelegt, dass der Fahrer Gewinn macht. Dadurch kann er auch Fahrten unternehmen, die er so nicht machen würde, oder sogar einfach herumstehen und auf Fahrgäste warten.
Taxiähnliche Dienste sind in Deutschland stark reguliert. Zuerst einmal ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, ein erweiterter Führerschein, der regelmäßig erneuert werden muss und z.B. eine Gesundheitsprüfung und ein polizeiliches Führungszeugnis beinhaltet. Hinzu kommt aber noch eine Ortskundeprüfung, für die man tausende Straßen auswendig lernen muss und die im Navi-Zeitalter etwas kurios wirkt. Vor allem aber werden Taxikonzessionen nicht nach Belieben vergeben, sondern nur, wenn der Markt auch einen weiteren Mitbewerber verträgt. Manche dieser Regelungen existieren aber aus gutem Grund. Warum, ist bei „Zukunft Mobilität“ sehr schön nachzulesen. Es geht in diesem Artikel unter anderem um die Liberalisierung des Taximarktes in Schweden Anfang der 90er Jahre, die keineswegs das erhoffte Paradies für den Kunden geschaffen hat. Es ist auch zu bezweifeln, ob das Geschäftsmodell von Uber, das auf Dumpingpreisen und Scheinselbstständigkeit basiert, auf die Dauer tragfähig ist. In den USA gibt es schon Proteste von Uber-Fahrern.
Mitfahrgelegenheiten hingegen könnten eine gewisse Liberalisierung vertragen. Warum?
Die allermeisten Autofahrten finden alleine oder höchstens zu zweit in Autos mit vier oder mehr Plätzen statt. In Zeiten knapper werdenden Öls und drohenden Klimawandels sollten wir Möglichkeiten fördern, die gewaltige volkswirtschaftliche Ressource „Freie Plätze in Privatautos“ mit Hilfe von Apps und Internetportalen effizienter zu nutzen. Piraten haben schon immer Projekte unterstützt, bei denen Menschen Dinge auf neuartige Weise miteinander teilen, z.B. WLAN-Zugänge (Freifunk), digitale Güter (Open-Source-Software) oder innovative Produktionsmittel wie 3D-Drucker.
Die rechtliche Grenze zwischen Mitfahrgelegenheiten und taxiähnlichen Diensten sollte daher großzügig zugunsten ersterer ausgelegt werden. Fahrten mit einem Entgelt, das pro Kilometer niedriger ist als die Gesamtbetriebskosten eines durchschnittlichen Autos, sollten daher als Mitfahrgelegenheiten gelten, selbst wenn z.B. eine zentrale Plattform mit elektronischem Abrechnungssystem im Spiel ist. Die Regelungen sollten so ausgelegt sein, dass keine oder kaum Fahrten extra zum Zweck der Personenmitnahme stattfinden. Damit werden die negativen Effekte von Uber vermieden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde von Niklas Deutschmann geschrieben und stellt nicht notwendigerweise die Meinung des Kreisverbands dar.
Bild: „Taxitreffen“ von Mario Spann from Blumau/Wild 92, Austria – Käfertreffen Eggenburg 2010
Uploaded by Common Good. Lizenziert unter CC BY-SA 2.0 über Wikimedia Commons.
0 Kommentare zu “Uber – Verbieten alleine ist nicht”